Teilnahmebedingungen – AlpsPass Gewinnspiele

  1. Veranstalter
    Die Gewinnspiele werden durchgeführt von der Jungfraubahnen Management AG, Harderstrasse 14, 3800 Interlaken, Schweiz. Für Gewinnspiele die über Social Media durchgeführt werden, besteht keine Verbindung zu Instagram oder Facebook. Diese Gewinnspiele werden in keiner Weise von Instagram oder Facebook gesponsert, unterstützt oder organisiert.
  2. Teilnahmeberechtigung
    Teilnahmeberechtigt sind alle natürlichen Personen ab 18 Jahren mit Wohnsitz in der Schweiz oder im Fürstentum Liechtenstein. Mitarbeitende der Jungfraubahnen Management AG sowie deren Angehörige sind von der Teilnahme ausgeschlossen.
  3. Teilnahme
    Die Teilnahme erfolgt gemäss den im jeweiligen Gewinnspiel beschriebenen Bedingungen (z. B. online, über Social Media oder vor Ort). Nur rechtzeitig eingereichte Teilnahmen werden berücksichtigt. Über Gewinnspiele wird keine Korrespondenz geführt. Die Jungfraubahnen Management AG behält sich vor, Teilnehmende bei Verdacht auf Missbrauch oder Verstoss gegen diese Teilnahmebedingungen vom Gewinnspiel auszuschliessen. 
  4. Gewinne
    Die jeweils zu gewinnenden Preise sind im entsprechenden Gewinnspiel beschrieben. Eine Barauszahlung oder ein Umtausch der Gewinne ist ausgeschlossen.
  5. Gewinnbenachrichtigung
    Die Gewinnerinnen oder Gewinner werden über den im jeweiligen Gewinnspiel verwendeten Kanal benachrichtigt (z. B. E-Mail, Telefon oder Social Media). Meldet sich eine ausgeloste Person nicht innerhalb von 5 Tagen zurück, verfällt der Gewinn ersatzlos.
  6. Haftungsausschluss
    Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Für technische Störungen, die eine Teilnahme verhindern, übernimmt die Jungfraubahnen Management AG keine Haftung.
  7. Datenschutz
    Die im Rahmen der Gewinnspiele erhobenen Daten werden ausschliesslich für deren Durchführung verwendet und nicht an Dritte weitergegeben. Nach Abschluss des Gewinnspiels werden die Daten gelöscht. Mehr dazu unter www.jungfrau.ch/de-ch/datenschutz
  8. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
    Die Gewinnspiele unterliegen ausschliesslich dem Schweizer Recht, als Gerichtsstand gilt Interlaken.